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Jobcenter übernimmt Kosten bei Studentenumzüge für Rentner & Senioren

Kostenübernahme bei Rentner

Kostenübernahme bei Rentner

Das Job-Center kann mit einer monatlichen Stütze Arbeitslosen helfen, über die Runden zu kommen, es kann aber auch dann hilfreich werden, wenn z. B. aus einem beruflichen Grund ein Umzug notwendig ist. Bevor das Jobcenter allerdings die Kosten übernehmen kann, müssen ein paar Dinge beachtet werden. Zunächst einmal spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Studenten oder Rentner handelt. Senioren werden weder bevorzugt, noch gibt es Möglichkeiten, welche das in irgendeiner Weise zulassen, da in jedem Alter bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Zusage vom Jobcenter für einen Umzug stattfindet.

Studenten haben es nicht leicht

Gerade wenn es sich um Studentenumzüge handelt, müssen Gelder her, da es sowieso die Studenten nicht gerade leicht haben, um viel Geld zu verdienen. Doch ob nun Studentenumzüge bevorstehen, oder Rentner einen Umzug tätigen müssen, hängt vor allem von der Lebenssituation ab.

Was für Senioren wohl eher nicht mehr zutrifft, kann Studenten schon eher treffen, nämlich der Familienzuwachs. Wenn es darum geht, eine Familie zu gründen, kann das Jobcenter helfen. Da aus diesem Grund auch eine größere Wohnung notwendig ist, wird in der Regel einem Umzug auch nichts im Wege stehen. Bei den älteren Menschen, also um noch mal zu den Rentner zurückzukommen, empfiehlt es sich, genauer bei der Gesundheit hinzusehen.

Bedarf muss nachgewiesen werden

Können z. B. bestimmte Treppen nicht mehr richtig gelaufen werden, weil die körperliche Kondition, oder einfach das Alter es nicht mehr zulassen, so kann auch einem Umzug stattgegeben werden. Um zu den Kosten zu kommen müssen Arbeitslose nachweisen, dass der jetzt neu zu Stande gekommene Arbeitsvertrag in unerreichbarer Nähe ist, also dass die Betriebs – bzw. Arbeitsstätte auch sonst nicht so leicht zu erreichen ist. So macht es Sinn, über einen Umzug nachzudenken, wenn der neue Arbeitsplatz ca. 100 km entfernt ist.

Manchmal sind es aber besonders jene Dinge, welche nicht vorhersehbar sind, wie Scheidungsfälle, oder auch Kündigung durch den Vermieter. In beiden Fällen ist es immer ratsam, sich genau die Informationen, bzw. Unterlagen zu holen, welche diese Geschehnisse auch begläubigen und damit dem Jobcenter dienen, einem Auszug grünes Licht zu geben. Zu guter Letzt kann auch bei einem Wohnungsschaden, für welchen der Mieter auch aufkommen muss und dadurch gesundheitliche Schäden die Folge sein können, über einen Umzug nachgedacht, bzw. in Angriff genommen werden.

Nicht alles wird übernommen

Wichtig ist hierbei nur, der Mieter darf den Schaden nicht selbst verursacht haben, sondern muss nachweisen können, dass z. B. ein Schimmelbefall durch zu schlechte Fenster entstanden ist. Um alles nachweisen zu können, ist es eigentlich nur notwendig, sich um einen Arzt zu bemühen, welcher einen Attest über die eigene Gesundheit ausstellen kann, oder schlichtweg einen Gutachter, welcher dann auch sofort sagen kann, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und warum ein Umzug sinnvoll wäre.

Bei der Kostenübernahme können sich Arbeitssuchende ganz auf das Job-Center verlassen. Sämtliches Packmaterial, wie Kartone, aber vor allem auch 50 Euro Helferpauschale werden selbstverständlich gezahlt. Wenn Renovierungskosten anfallen sollten, können die auch gleich übernommen werden. Dem Arbeitslosen werden damit viele Sorgen auf einmal abgenommen.

Selbst bei der bevorstehenden Mietkaution für die neue Wohnung müssen die Neumieter keinen Cent zahlen, diese Kaution gibt es noch oben drauf. Fakt ist, wer sich über einen nicht so naheliegenden Arbeitsplatz freuen darf, bei welchem auch ein Umzug sinnvoll ist, sei es durch ein besseres Gehalt, oder generell für die Gesundheit, so gibt es bei der Beantragung keine Probleme.

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